Australien hält AD-Bestellung für vergütete Stahlplatten aus 3 Ländern aufrecht
2024-10-18
Am 3. Oktober 2024 gab die australische Antidumpingkommission die endgültige Entscheidung der zweiten Antidumpingüberprüfung (AD) über die Einfuhr von vergüteten Stahlplatten aus Finnland, Japan und Schweden bekannt und beschloss, die AD-Maßnahme für die betreffenden Produkte aus den drei Ländern fortzusetzen.
Die Maßnahme tritt am 5. November 2024 in Kraft und sieht die Einführung der Wertzollmethode vor.
Der vorläufige Zollsatz beträgt 8,61 TP3T für Finnland und 5,21 TP3T für Japan. Das schwedische Unternehmen SSAB EMEA AB und alle anderen Exporteure erhielten 8,61 TP3T.
Bei den Produkten handelt es sich um Flachwalzprodukte aus legiertemStahlplatte, mit einer Breite von 600 mm bis 3.200 mm (einschließlich), einer Dicke von 4,5 mm bis 110 mm (einschließlich) und einer Länge von bis zu 14 Metern (einschließlich). Die betreffenden Produkte schließen Waren aus von Edelstahll, Silizium-Elektrostahl und Schnellarbeitsstahl. Die HS-Codes für die betreffenden Produkte sind 7225.40.00 (statistische Codes 21, 22, 23, 24) und 7225.99.00 (statistischer Code 39).